Ihr Schornsteinfegermeister
Ralf Hirschel
Eine Information ihres Schornsteinfegermeisters
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) Ihres Haus-Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Gasinstallation in den Händen des Eigentümers. Mit Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI) wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrsicherungspflicht und des Gaslieferungsvertrages ist der Grundstückseigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.
Ich biete Ihnen an, zusammen mit der jährlichen Abgaswegeüberprüfung bzw. Immissionsschutzmessung alle frei verlegten Erdgasleitungen auf Dichtheit und einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsführungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und vorhandene Be- und Entlüftungsöffnungen von nachträglich angebrachten Verkleidungen an frei verlegten Innenleitungen zu kontrollieren.
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungseinrichtungen ggf. mit Beschreibung von Mängeln und den Zeitpunkt der Prüfung. Da wir diese zusätzliche Prüfung durchführen können wenn wir sowieso im Haus sind, ist der für die Gas-Hausschau zusätzlich anfallende Kostenaufwand ab 19,64 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gering.
Für Mehrfamilienhäüser, zusätzliche Gasverbraucher z.B Gasherde erstellen wir ihnen
gerne ein Angebot